Wir wollen den Wehrheimer Fließgewässern ihre natürliche Funktion zurückgeben
Warum die Gewässer in einem guten ökologischen Zustand sein sollen

"Der überwiegende Teil unserer Bäche und Flüsse wurde in der Vergangenheit ausschließlich nach Kriterien der Gewässer- und Landnutzung gestaltet. Als Folge davon befinden sich rund 80 Prozent unserer Fließgewässer in einem unnatürlichen, schlechten Zustand. Sie sind begradigt, übermäßig eingetieft, haben von Menschen gestaltete, gleichförmige Ufer. Nimmt man den Gewässern auf diese Weise ihren Entwicklungsspielraum, werden wichtige Lebensräume der heimischen Flora und Fauna zerstört, das Wasser fließt zu schnell ab, Hochwasserwellen werden begünstigt und die Grundwasserneubildung ist nur unzureichend," erläutert Wolf-Dieter Herrmann, der Gewässer-Experte des NABU Wehrheim.

Zwar führte diese Erkenntnis bereits in den 90er Jahren zu einer Änderung der deutschen Wassergesetze, aber ohne konkrete Vorgaben bezüglich Qualität und ohne Terminvorgabe führten die Gesetzesänderungen zu keiner Umkehr bei der Gewässerunterhaltung. Erst die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) formulierte die Notwendigkeiten klar: Alle Oberflächengewässer sind bis zum Jahre 2015 in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Das ist Gesetz, auch in Deutschland. Und damit für alle politischen Handlungsebenen bindend!


Vor diesem Hintergrund bleibt es zentrales Anliegen des NABU Wehrheim, den Wehrheimer Fließgewässern ihre natürliche Funktion wiederzugeben. "Naturnahe Gewässerentwicklung ist nur dann möglich, wenn wir unseren Bächen und Flüssen den dafür notwendigen Raum geben. Ein solcher "Entwicklungskorridor" mit einem ausreichend breiten, naturbelassenen Uferrandstreifen ist absolute Voraussetzung für eine natürliche und eigendynamische Gewässerentwicklung. Wenn die Wehrheimer Gewässer - wie vom Gesetzgeber gefordert - 2015 in einem ökologisch guten Zustand sein sollen, müssen jetzt Gemeinde, Landwirtschaft und Naturschutz zügig und mit großem Nachdruck aktiv werden", fordert Herrmann. "Ein offener Dialog wird hier für alle Beteiligten von Vorteil sein."
 

 
Warum Gewässerrandstreifen?

Der Gesetzgeber fordert für alle Oberflächengewässer die Herstellung eines guten ökologischen Zustandes bis 2015. Naturnahe Gewässerentwicklung ist aber nicht möglich wenn der Nutzungsdruck bis an die Uferlinie heranreichtn. Nur in einem ausreichend breiten "Entwicklungskorridor" kann sich ein natürliches Fließgewässer entwickeln. Der dadurch entstehende Auenbereich:

  • verlangsamt den Wasserabfluss und dämpft die Hochwasserwelle
  • wirkt als Wasserspeicher und fördert die Niedrigwasseraufhöhung in trockenen Jahreszeiten
  • fördert die Stoffrückhaltung und die Selbstreinigungskraft
  • hilft den Unterhaltungsaufwand der zuständigen Kommune zu verringern
  • bildet neue Biotope und dient dem Artenschutz
  • sichert die Trinkwasserversorgung durch Grundwasserneubildung
  • fördert eine schöne, vielfältig strukturierte und erlebnisreich Landschaft

Eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung dieser Uferrandstreifen(z. B. eine jährliche Mahd zu Futtergewinnung oder eine kurzzeitige Beweidung) ist zulässig und ökologisch von Vorteil.